Gutachten nur zur Position Wertminderung

Ist nur noch die Position Wertminderung offen, ist es nicht mehr im Sinne von § 249 BGB erforderlich, dass der Geschädigte ein vollständiges Schadengutachten einholt. Der Versicherer muss dann nach Ansicht des LG Dresden nur die Kosten erstatten, di ...

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