Hoverboards: Der Riesenspaß, der nicht versichert ist

Wer mit seinem Fahrrad einen Schaden verursacht, kann sich auf den Schutz seiner privaten Haftpflichtversicherung verlassen. Wer hingegen mit einem Hoverboard durch die Fußgängerzone "schwebt", darf sich nicht auf den Versicherungsschutz b ...

Pfefferminzia.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen