Anzeige
13.10.2006 - dvb-Presseservice

Im Büro zu Hause gut versichert

Auch Telearbeit ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt

Telearbeit befindet sich im Aufwärtstrend. Immer mehr Arbeitgeber richten ihren Beschäftigten Arbeitsplätze zu Hause oder in einem Büro in der Nähe ihres Wohnortes ein. Das hat für beide Seiten Vorteile. Arbeitgeber sparen hohe Raumkosten. Arbeitnehmer können beispielsweise Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen. Aber was ist wenn ein Unfall passiert? Beschäftigte an Telearbeitsplätzen sind genauso wie ihre Kollegen in den Betrieben von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung hin.

Bei Unfällen gesetzlich versichert sind alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber einen richtigen Telearbeitsplatz mit Computer und Telefon zur Verfügung stellt oder ob es sich um Heimarbeit im klassischen Sinne handelt. Welche Tätigkeiten dienstlich sind, das ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag.

Generell gilt: Der Versicherungsschutz greift, wenn man seine dienstlichen Aufgaben wahrnimmt. Das ist in der Regel im Arbeitszimmer der Fall und beim Instandhalten oder Transportieren eines Arbeitsgeräts (etwa des Laptops). Versichert sind auch Dienstreisen und die Wege vom Büro zum Betrieb, zum Beispiel um an einer Konferenz teilzunehmen. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem Durchschreiten der Haustür.

Nicht versichert ist der Arbeitnehmer hingegen in der restlichen Wohnung, also außerhalb des häuslichen Arbeitsbereich – etwa auf dem Weg ins Badezimmer. Wer seine Arbeit für private Erledigungen unterbricht, ist ebenfalls nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.

Auch bei Telearbeitsplätzen ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass sie sicher und gesund gestaltet sind. Er sollte auch diejenigen Mitarbeiter, die zu Hause arbeiten, regelmäßig über Themen wie Pausenregelungen oder gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeit informieren.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Unfällen während der Arbeit, in der Kindertagesstätte, der Schule, Universität und auf dem Weg dorthin. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen die Unfallversicherungsträger die Prävention zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen sie zusätzlich eine Rente.

Ansprechpartner für die Beschäftigten in der Landwirtschaft:
Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (www.lsv.de)
Albert Münz
Tel.: 0561 93 59-240, Fax: 0561 9359-244
E-Mail: presse1@bv.lsv.de

Ansprechpartner für die Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (www.hvbg.de)
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-62, Fax: 030 288763-70
E-Mail: presse@hvbg.de

Ansprechpartner für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst:



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Roswitha Breuer-Asomaning
Tel.: (089) 62272-163
Fax: (089) 62272-200
E-Mail: presse@unfallkassen.de

Bundesverband der Unfallkassen
Fockensteinstraße 1
81539 München
Deutschland
http://www.unfallkassen.de/