Insolvenz bei betrieblicher Altersvorsorge - wie ist der Geschäftsführer geschützt?
Hält ein nicht nur unwesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile an einer GmbH, unterfällt er nicht den Vorschriften des BetrAVG.