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14.03.2006 - dvb-Presseservice

Kölner Pensionskasse – dereguliert mit günstigen Rechnungsgrundlagen für die betriebliche Altersversorgung

Die Kölner Pensionskasse arbeitet seit Jahresbeginn 2006 aufgrund der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetztes als dereguliertes Versicherungsunternehmen. Damit können künftige Produktentwicklungen schneller umgesetzt werden, weil eine Vorabgenehmigung der Tarife durch die Aufsichtsbehörde nicht mehr erforderlich ist.

Die beratungssicheren Produkte der Kölner Pensionskasse werden weiterhin unter Anwendung der günstigen Rechnungsgrundlagen, wie sie in der betrieblichen Altersversorgung üblich sind, kalkuliert. Die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung kollektiver Rechnungsgrundlagen sind erfüllt und bestätigt. Für Kunden und Vertriebspartner bedeutet dies, dass sie auf innovative Versorgungskonzepte zurückgreifen können, die in besonderem Maße den hohen Anforderungen an Produkte der Betrieblichen Altersversorgung gerecht werden.

Vorstandsmitglied Michael Wrobel betonte in diesem Zusammenhang, dass auch nach Deregulierung aller Wettbewerbs-Pensionskassen und dem erweiterten Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Pensionskassenzusagen bei Arbeitgeberwechsel die Haftungsrisiken bestehen bleiben, die sich durch die Verwendung von gezillmerten Tarifen in der betrieblichen Altersversorgung ergeben können. Die Rechtsprechung berücksichtigt zunehmend die besondere Schutzwürdigkeit von Arbeitnehmern bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers). Hohe Übertragungswerte ab dem ersten Beitrag – bei der Kölner Pensionskasse mindestens 92% der gezahlten Beiträge – sind nach einer Studie des Bundesverbraucherministeriums Vorsorgender Verbraucherschutz in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Kennzeichen kundenorientierter Tarife mit „Vorbildcharakter“.

In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht seine Mahnung zu mehr Verbraucherschutz in der Lebensversicherung nochmals bekräftigt. In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1317/96) kritisierten die Richter erneut die Praxis der Versicherungen, eingezahlte Prämien in den ersten Jahren komplett zur Deckung ihrer Abschlussund Verwaltungskosten zu verwenden (Zillmerung).

Mit ungezillmerten Tarifen, die in Form des Rundum-Versicherungsschutzes überdies Unisex- Eigenschaft erfüllen sowie der jederzeitigen Beitragsflexibilität bietet die Kölner Pensionskasse ihren Vertriebspartnern beratungssichere und leistungsstarke Versorgungskonzepte.



Leiter Produktmarketing/Vertriebsunterstützung
Herr Andreas Pohlmann
Tel.: 02 21 / 943802-74
Fax: 02 21 / 943802-74
E-Mail: Pohlmann@koelner-pensionskasse.de

Kölner Pensionskasse VVaG
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