Kürzung wegen vorzeitiger Betriebsrente nicht diskriminierend

Eine Versorgungsordnung sieht Abschläge bei der Betriebsrente vor, wenn sie vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren in Anspruch genommen wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im Fall eines Schwerbehinderten darüber zu entscheiden, ob eine u ...

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen