Anzeige
27.12.2005 - dvb-Presseservice

KKH: Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Ratiopharm-Verfahren völlig unverständlich

Kailuweit: Gesetzgeber im Rahmen der großen Gesundheitsreform gefordert

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat die Ermittlungen gegen den Pharmakonzern Ratiopharm sowie beteiligte Ärzte und Apotheker wegen des Vorwurfs des Betrugs, der Untreue und der Bestechlichkeit nach nur wenigen Wochen überraschend eingestellt. Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH ist über diese Entscheidung entsetzt.

"Wenn Ärzte zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil teurere Medikamente als notwendig verordnen, darf das nicht ohne Sanktionen bleiben", so KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit. Die bisherigen Regelungen in den Berufsordnungen erwiesen sich offenbar als stumpfes Schwert. "Wenn Ärzte und Apotheken Bestechungsgelder und Geschenke als Gegenleistung für teure Medikamente erhalten, muss das eindeutig unter Strafe gestellt werden", unterstrich Kailuweit. Im Rahmen der nächsten Gesundheitsreform müsse ein entsprechender Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, so die Forderung der KKH.

Außerdem müssen die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen im Ratiopharm-Skandal alle Informationsquellen ausschöpfen. Die KKH erklärt sich bereit, die Staatsanwaltschaften dabei mit einer zielgerichteten Überprüfung der Abrechnungsdaten zu unterstützen.



Pressestelle
Herr N.N. N.N.
Tel.: 0511 2802-1610
Fax: 0511 2802-1699
E-Mail: presse@kkh.de

KKH Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Deutschland
http://www.kkh.de/

Download

Ratiopharm-Verfahrenseinstellung.doc (25,09 kb)  Herunterladen