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14.08.2006 - dvb-Presseservice

Kein Geld von der Krankenkasse

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung kann man auch freiwillig Mitglied werden. Etwa wenn man kein Arbeitseinkommen hat und seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus Mieteinnahmen bestreitet. Um einen solchen Fall ging es vor dem Landessozialgericht (LSG) Hessen in einem Verfahren, das mit einer Entscheidung unter dem Aktenzeichen L 8/14 KR 585/03 endete. Der Kläger beanspruchte Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Doch die weigerte sich mit dem Argument, dass ihr Mitglied kein Arbeitseinkommen habe und ihm deshalb auch kein Krankengeld zustehe. Das Landessozialgericht Hessen gab der Krankenkasse Recht und wies die Klage ihres Mitglieds ab.



Pressesprecherin
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