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10.08.2006 - dvb-Presseservice

Keine Unfallrente nach Trunkenheit

Ein Gläschen hin und wieder schadet kaum. Aber viele auf einmal können recht prekär werden. Man gefährdet nämlich nicht nur seine Gesundheit und körperliche Unversehrtheit. Auch der Schutz einer privaten Unfallversicherung steht auf dem Spiel. Vor dem Landgericht (LG) Coburg ging es um einen Fall, bei dem ein Mann mitten in der Nacht bei roter Ampel die Straße überquerte. Er wurde von einem Pkw erfasst und schwer verletzt. Später stellte sich heraus, dass der Mann betrunken war, 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Die private Unfallversicherung verweigerte die Zahlung einer Unfallrente. Argument: Der Mann habe durch seine Voll-Trunkenheit den Unfall verursacht und grob fahrlässig gehandelt. Vor dem Landgericht Coburg bekam der Unfallversicherer Recht. Die Richter schlossen sich dessen Argumentation an, so dass der Kläger leer ausging

(Az: XIII O 611/00).



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