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07.08.2006 - dvb-Presseservice

Kinder Privatversicherter sollen ausgegrenzt werden

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt plant eine Benachteiligung der Kinder von Privatversicherten. „Der geplante Bundeszuschuß soll am Anfang nur der gesetzlichen Krankenversicherung zugute kommen“, berichtet die Berliner Zeitung unter Bezug auf Schmidt. So soll die Steuerfinanzierung der Kinder-Krankenversicherung den gesetzlichen Kassen zunächst einen schrittweise steigenden Abschlag bringen. Erst wenn der Steuerzuschuß die gesamten Kosten der kostenfreien GKV-Kindermitversicherung erreiche, würden auch die Beiträge der privat versicherten Kinder über Steuermittel finanziert. Eine solche Verfahrensweise ist nach Ansicht des Düsseldorfer Branchendienstes ,versicherungstip’ verfassungsrechtlich unzulässig.

Durch die bestehende gesetzliche Regelung werden Kinder von Privatversicherten, selbst wenn ein Elternteil in der GKV ist, in den meisten Fällen von der kostenfreien Familienmitversicherung ausgeschlossen und müssen somit kostenpflichtig selbst versichert werden. Gleichzeitig tragen Privatversicherte in erheblichem Maße zum Steueraufkommen bei. „Wenn aus dem Steuertopf Zuschüsse für eine kostenfreie Kinderversicherung fließen, dann ist eine Ausgrenzung der Kinder Privatversicherter eine grobe Ungerechtigkeit und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, warnt der Chefredakteur des Branchendienstes Erwin Hausen. Möglicherweise handele es sich bei dieser Ankündigung um einen Test-Luftballon, auch um von der drohenden Niederlage der Gesundheitsministerin gegen die Kassenchefs bei der geplanten Informationskampagne abzulenken. „Statt eine unverantwortliche Neiddiskussion auf Stammtischniveau zu schüren, sollten die mißratenen Eckpunkte grundlegend überarbeitet werden, um eine wirkliche Reform für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem zu ermöglichen“, fordert Hausen.



"versicherungstip" - Redaktionsleiter
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