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21.07.2006 - dvb-Presseservice

Krank im Urlaub – Was zahlt Ihre Krankenkasse?

Mit einer Blinddarm-Reizung im Urlaub kann der Krankenhausaufenthalt im Ausland ganz schön lang und teuer werden. Durch einen Rücktransport nach Deutschland können diese Kosten bis zu 6-stelligen Beträgen ansteigen. Und hiervon zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Bruchteil.

Was zahlt Ihre Krankenkasse?

In Ihrem Auslandsurlaub sind Sie durch die Gesetzlichen Krankenkassen nur teils oder gar nicht abgesichert. Generell zahlen sie nur bei Krankheiten oder Verletzungen in den Ländern der EU und EWU und in einigen wenigen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Auch hier werden nur ambulante und stationäre Behandlungen und Medikamente übernommen, deren Erstattungshöhe Regelungen im Urlaubsland vorschreiben. Darüber hinausgehende medizinische Leistungen müssen Sie jedoch selbst tragen. Dies kann ein hoher Kostenfaktor sein, wenn in Ihrem Urlaubsland medizinische Leistungen nur eingeschränkt erbracht werden oder eine hohe Eigenbeteiligung besteht.

Vorkasse bei Ärzten und Apotheken

Eigentlich müßten Sie in den meisten oben genannten Ländern aufgrund Ihres Auslands-Krankenscheins oder Ihrer Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) reibungslos behandelt werden. Jedoch in der Praxis sieht dies anders aus: Ärzte und Kliniken verlangen an Urlaubsorten trotzdem von Ihnen, daß Sie Vorkasse leisten. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse Beträge erstattet, die den deutschen Regelungen entsprechen. Damit es bei der Erstattung nicht zu Problemen kommt, beachten Sie bei Vorkasse folgendes:

Fordern Sie unbedingt die Originalbelege an, keine Kopien. 

Belege auf Deutsch und Englisch werden von der Krankenkasse akzeptiert. Falls die Erstellung nur in einer anderen Sprache möglich ist, notieren Sie die Behandlungen auf Deutsch zusätzlich.

Ihr Vor- und Nachname, Geburtsdatum und die Diagnose Ihrer Krankheit müssen auf der Arztrechnung stehen.

Alle Beträge müssen mit der exakten Angabe der Leistung quittiert werden.

Teures Risiko für Gesetzlich Krankenversicherte

Die Gesetzliche Krankenkasse sichert das teuerste Risiko nie ab: Den Rücktransport bei Krankheit oder Verletzung. Sie sollten unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen. Außerhalb Europas gibt es überhaupt keinen Schutz durch die Gesetzliche Krankenkasse und auch innerhalb Europas sind die Leistungen stark eingeschränkt. Dieser Rat gilt umso mehr, da eine Reisekrankenversicherung alles andere als teuer ist.

Das Risiko für Privat-Krankenversicherte

Privat Krankenversicherte haben da mehr Glück, da ihr Versicherungsschutz oft weltweit gilt. Privat-Versicherte sollten aber unbedingt bei Ihrem Versicherer nachfragen, in welchem Umfang der Versicherungsschutz im Ausland gegeben wird. Teils kann es zu Einschränkungen, Zuschlägen oder Selbstbehalten kommen. Auch die Sicherung der Prämien-Rückerstattung am Jahresende kann ein Auslöser sein, sich dennoch für eine zusätzliche preiswerte Reisekrankenversicherung zu entscheiden.

Der DR. KLEIN Allfinanz-Service empfiehlt:

Gegebenenfalls sind Sie bereits über Ihre Platin- oder Gold-Kreditkarte abgesichert, wenn Sie mit dieser die Kosten der Behandlung zahlen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie in Ihrem Urlaubsland abgesichert sind. Dr. Klein empfiehlt, nur mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz zu verreisen. Ein solcher Reise-Krankenschutz ist eine ausgesprochen günstige Versicherung. Für zirka 10 Euro sind Singles versichert, Familien für zirka 25 Euro pro Jahr.



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