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07.08.2006 - dvb-Presseservice

Krankenkassen: Informationsaktivitäten zulässig

Im Bundesministerium für Gesundheit hat am Donnerstag (3. August) ein aufsichtsrechliches Beratungsgespräch zwischen Vertretern der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder stattgefunden. Nach dem Gespräch haben die Krankenkassen die nachfolgende Erklärung veröffentlicht:

"Die Krankenkassen werden ihre Informationsaktivitäten fortsetzen. Sie haben dem Staatssekretär deutlich gemacht, dass für die Öffentlichkeitsarbeit kein Sonderetat zur Verfügung gestellt wird. Die Aktivitäten sind Bestandteil der normalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Gesetzgebungsprozessen und einer konstruktiven Auseinandersetzung darüber.

Rechtsgutachten stützt Kassen-Position

Die Verbände der Krankenkassen stützen sich dabei auf die Paragraphen 211 und 217 des Sozialgesetzbuches V, wonach die Verbände ihre Mitglieder - auch über die Medien - beraten und unterrichten dürfen. Zudem haben sie auch eine Verpflichtung, die Gesetzgebung mit Rat und Sachverstand zu begleiten. Diese Interessenvertretung erfordert auch die Teilnahme an öffentlichen Diskussionen. Aus ihrer Sicht ist es selbstverständlich, dass sie - solange es ihren Aufgabenbereich tangiert - auch kritische Stellungnahmen abgeben dürfen.

Die Spitzenverbände haben dem Ministerium ihre Rechtsauffassung noch einmal ausdrücklich dargelegt. Nach ihrer Auffassung, die auch durch ein vorläufiges Rechtsgutachten von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer von der Westfälischen Universität Münster gestützt wird, haben die Krankenkassen und ihre Verbände das Recht und die Pflicht zur Information bzw. Stellungnahme in gesundheitspolitischen Fragestellungen.
Für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist es legitim, wenn sie die Versicherten und die Arbeitgeber über organisatorische Veränderungen im System der GKV informiert. Nur so kann das Prinzip der Selbstverwaltung funktionieren. Dies wird im Übrigen bestätigt durch die einschlägige Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit.

Kein allgemeinpolitisches Mandat

Die Krankenkassen und ihre Verbände nehmen ausdrücklich kein allgemeinpolitisches Mandat wahr, sie äußern sich auch nicht zum Irak-Krieg oder zum Kongo-Einsatz der Bundeswehr. Sie äußern sich sachlich und wahrheitsgetreu zu einem gesundheitspolitischen Thema, das zu ihren originären Aufgaben gehört.

Diskussion soll von Inhalten ablenken

Die Spitzenverbände bewerten die Diskussion über die Öffentlichkeitsarbeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts als strategisches Manöver, um von einer inhaltlichen Debatte abzulenken. Sie fordern die Politik auf, sich einer sachlichen und konstruktiven Diskussion über die Eckpunkte zu stellen."

(Gemeinsame Pressemitteilung von AOK-Bundesverband, BKK-Bundesverband, IKK-Bundesverband, Knappschaft, See-Krankenkasse und VdAK/AEV vom 03.08.06)



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