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18.09.2006 - dvb-Presseservice

Krankenkassen aktualisieren Mindestmengenliste zur Kniegelenk-Totalendoprothese (TEP)

Qualität ärztlicher Leistungen hängt auch von Häufigkeit der Leistungserbringung ab

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben die so genannte Knie-TEP-Liste umfassend aktualisiert und ergänzt. Die erstmals 2005 veröffentlichte Liste von Krankenhäusern, die in 2004 mindestens 50 Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) durchgeführt haben, wurde von Kliniken, Experten und betroffenen Patienten überaus positiv aufgenommen. Die Beteiligten fordern seitdem eine Fortführung der bestehenden Liste. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband sind diesem Wunsch durch die Erstellung der aktuellen Knie-TEP-Liste für das Kalenderjahr 2005 gerne gefolgt.

Wer ein künstliches Kniegelenk benötigt und sich deshalb operieren lassen muss, möchte diese Operation möglichst in einer Klinik mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how vornehmen lassen. Mindestens 50 solcher Eingriffe pro Jahr sollten die Krankenhäuser durchführen – so lautet daher nicht nur die Empfehlung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und des PKV-Verbandes. Denn anerkannte wissenschaftliche Studien sowie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie bestätigen den Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für den Bereich der Knie-TEP den wissenschaftlichen Nachweis dieses Zusammenhanges bestätigt. Im August letzten Jahres hat er eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr und Krankenhaus festgelegt, die seit Anfang dieses Jahres gilt.

Die aktuelle Knie-TEP-Liste von GKV und PKV enthält nun alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen der Mindestmengenvereinbarung des G-BA erfüllen. Wie bereits im Vorjahr wurden dazu auch in diesem Jahr alle Krankenhäuser in Deutschland angeschrieben, die diese komplizierte Operation durchführen. Das Ergebnis dieser umfassenden Überarbeitung und Aktualisierung kann jederzeit im Internet, zum Beispiel unter www.gkv.info, abgerufen werden.

Die gemeinsame Knie-TEP-Liste ist nach wie vor offen. Sie wird fortlaufend und zeitnah auf der Grundlage der im G-BA vereinbarten Regelungen gepflegt, sodass Krankenhäuser zukünftig je nach Tatbestand in die Liste aufgenommen, jedoch auch entfernt werden können. Dadurch wird Transparenz für Patienten und Ärzte im Leistungsbereich Knie-TEP geschaffen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



Frau Claudia Widmaier
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Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e.V.
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