Krankentagegeld: Arbeitsunfähig bei möglicher Umorganisation der Arbeit?
Liegt eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherung auch vor, wenn der Versicherte bei Umorganisation seines Arbeitsbereichs weiter arbeiten könnte? Hierzu hat das Oberlandesgericht Dresden ein Urteil gefällt.