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08.12.2005 - dvb-Presseservice

Landessozialministerin Trauernicht will „das Heimgesetz als Bundesgesetz erhalten wissen“

Heimbewohner müssen überall gleiche Lebensverhältnisse vorfinden

Für die Beibehaltung der Zuständigkeit des Bundes für das Heimgesetz sprach sich die schleswig-holsteinische Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Gitta Trauernicht, in einem Interview mit dem Norddeutschen Rundfunk aus: „Wir wollen das Heimgesetz als Bundesgesetz erhalten wissen.“ Gerade dieses wichtige Gesetz, das die Grund- und Mindestanforderungen an die Heime festlege und zugleich die Finanzierung der Leistungen sicherstelle, müsse für alle Länder einheitlich geregelt sein, so die Ministerin. Gitta Trauernicht: „Wir brauchen das Bundesgesetz, damit Heimbewohner in allen Ländern die gleichen Lebensverhältnisse vorfinden.“

Im Anhang des Koalitionsvertrages findet sich ein Hinweis darauf, die Zuständigkeit des Heimgesetzes – mit dem Ziel einer Entbürokratisierung – möglicherweise auf die Länder verlagern zu wollen. Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit die Interessen von mehr als 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen vertritt: „Der bpa setzt sich bereits seit langem verstärkt dafür ein, dass Bürokratie in der Pflege abgebaut wird. Jedoch muss dies an den richtigen Stellen geschehen. Wir haben dem Bundesministerium unsere sehr konkreten Vorschläge übermittelt, die zum Teil schon Berücksichtigung gefunden haben. Eine Zersplitterung des Heimgesetzes in 16 verschiedene Länderregelungen wäre sicher kein Beitrag zum Bürokratieabbau. Bezeichnend ist doch, dass dies wohl auch nahezu alle Bundesländer so sehen.“

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Gitta Trauernicht hat deutlich gemacht: Die Länder selbst wollen eine Kompetenzverlagerung des Heimgesetzes gar nicht mittragen, weil sie dies vor allem unter finanziellen Gesichtspunkten auch gar nicht können. Unter dieser Voraussetzung sei es unverantwortlich, so Herbert Mauel, wenn das Heimgesetz der bewährten Zuständigkeit des Bundes entrissen würde. Mauel: „Alle politischen Signale verweisen darauf, dass die Länder sich angesichts leerer Haushaltskassen zunehmend gezwungen sehen, die Anforderungen an die Einrichtungen unter den Vorbehalt der Finanzierung zu stellen. Gleichzeitig werden leistungsgerechte Vergütungen verweigert – ein Standardabbau in der Pflege wäre die Folge.“

Um „heimgesetzliche Anforderungen nach Kassenlage der Länder“ zu vermeiden, hat der bpa bereits vor rund einem Jahr an die Mitglieder der Förderalismuskommission appelliert, das Heimrecht als Bundesrecht zu erhalten, um Heimbewohnerinnen und -bewohnern bundesweit gleiche Leistungs- und Schutzniveaus garantieren zu können. Herbert Mauel: „Fehlen bundesweite Mindeststandards, ist ein Wettbewerb nach unten zu Lasten der finanzschwächeren Länder, aber vor allem zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen zu befürchten. Deshalb fordern wir die neue Bundesregierung auf, von den Plänen einer Verlagerung des Heimgesetzes Abschied zu nehmen.“



Geschäftsführung
Herr Herbert Mauel
Tel.: (030) 30 87 88 60
Fax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de

bpa - Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
Deutschland
http://www.bpa.de

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