Lebensversicherung - Garantien sind nicht sicher

Lebensversicherung - Im neuen Versicherungsaufsichtsgesetz gibt es zwei Paragrafen, nach denen Lebensversicherer im Mangelfall und zur Abwendung größeren Unheils Leistungen ihrer Kunden kürzen dürfen. Nun ist die Verwirrung groß, aber Gerhard Schick, ...

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