Makler oder Mehrfach-Agent? Versicherungsnehmer ist beweisbelastet

Für die Behauptung, ein Versicherungsvermittler, der die Antragsfragen aufgenommen hat, sei als Mehrfach-Agent tätig geworden, ist der Versicherungsnehmer beweisbelastet. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden in einem aktuellen Urteil.

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