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14.08.2006 - dvb-Presseservice

Mehrere Münzen ausprobieren

Sobald sie erwischt werden, haben manche Parksünder eine naheliegende Ausrede schnell bei der Hand: Der Parkschein-Automat habe die Münzen nicht akzeptiert. Ein für diese Fälle wichtiges und interessantes Urteil kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm unter dem Aktenzeichen 3 Ss Wwi 576/05. Die Hammer OLG-Richter betonten, dass Autofahrer gleich mehrere Münzen am Automaten ausprobieren müssen, sofern sich die Maschine weigere, das eine oder andere Geldstück zu akzeptieren. Erst nachdem viele Versuche fehl geschlagen seien, dürfe man den Wagen ohne Parkticket abstellen.



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