Mifid II: Für Finanzanlagevermittler gilt noch die FinVermV
Das seit 3. Januar geltende neue Recht Mifid II ist für Finanzanlagevermittler nach § 34f-GewO nicht maßgeblich. Für sie gelten bis auf weiteres ausschließlich die Pflichten der bisher geltenden Finanzanlagenvermittlungsver ...