Mifid II zwingt Vermögensverwaltern neues Vergütungsmodell auf

Finanzportfolioverwalter dürfen künftig keine Provisionen mehr annehmen. Jens Reichow, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, erläutert, was die Vermögensverwalter bei der Gestaltung ihrer Vergütungsmodelle beachten müssen.

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