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21.12.2005 - dvb-Presseservice

Millionenschäden durch Kracher - Gefahren beim Silvesterfeuerwerk

Kaum ist Weihnachten vorbei, da wird es unter Umständen gefährlich. In diesem Jahr werden wieder für rund 100 Millionen Euro Feuerwerkskörper gekauft und in der Silvesternacht in den Himmel geknallt. Durch unsachgemäßes Ballern entstehen Jahr für Jahr Millionenschäden. So kam es allein in der letzten Silvesternacht in Hamburg zu 315 Bränden. 428 mal musste der Rettungsdienst ausrücken. In Ambulanzen der Krankenhäuser herrscht zu dieser Zeit immer Hochbetrieb. Ob nun ein Feuerwerkskörper die Wohnung in Brand setzt oder ob eine Rakete den Verlust eines Auges bedeutet: Die finanziellen Folgen machen zusätzlich nüchtern. Doch wer kommt für den Schaden auf ? Nützliche Tipps kommen von der Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer oder auch Löschwasser an Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen – also auch an noch nicht ausgepackten Weihnachtsgeschenken – entstehen. Oder ein Tischfeuerwerkskörper hat die Möbel in Brand gesetzt. Wer allerdings Geschosse, die nach Herstellerangaben nur im Freien verwendet werden dürfen, in der Wohnung zündet, wird Probleme mit seiner Versicherung haben.

Wohngebäudeversicherung

Gerät durch einen Feuerwerkskörper das Haus in Brand, zahlt die Wohngebäudeversicherung die Schäden, die z.B. am Mauerwerk oder am Dach entstehen, aber nicht an der Wohnungseinrichtung. Auch der Hausbriefkasten ist versichert, wenn er durch einen in ihm gezündeten Böller zerstört wird. Daher ein Tipp: Die Tür des Briefkastens am Silvesterabend sichtbar offen lassen, das entschärft den Spaß deutlich.

Private Haftpflichtversicherung

Sie tritt ein, wenn z.B. mit einem Feuerwerkskörper ein Schaden angerichtet oder ungeschickt mit Knallfröschen hantiert wird und nun der Geschädigte Schadenersatzansprüche bei dem Versicherungsnehmer geltend macht, oder man als Gast in der Wohnung eines Bekannten Schaden angerichtet hat. Hantiert ein Kind ungeschickt mit Knallfröschen oder Raketen und es passiert etwas, kann die elterliche Aufsichtspflicht verletzt worden sein. Auch dann leistet die Versicherung an den Geschädigten. Allgemein gilt: In der Silvesternacht muss sich jeder in der Nähe von Leuten mit Feuerwerkskörpern bewusst sein, dass nicht jeder vorsichtig mit den zum Teil gefährlichen Krachern umgeht. Deshalb führt eine Verletzung, die ein anderer verursacht hat, nicht unbedingt zu einem Schadenersatzanspruch (etwa Schmerzensgeld). Es kommt - wie so oft - auf den Einzelfall und ggf. die Absicht an.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Bronco, der Haushund, ist wegen des Krachs um ihn herum völlig irritiert und beißt die Nachbarsfrau ins Bein. Hier würde die Versicherung zahlen.

Vollkaskoversicherung

Diese zahlt, wenn ein Auto in Übermut oder böswillig beschädigt worden ist und der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Teilkaskoversicherung

Passanten haben Brand- oder Explosionsschäden an einem Auto angerichtet und sich unerkannt entfernt, dann gibt es aus dieser Versicherung eine Entschädigung.

Krankenversicherung

Wegen eines verirrten Feuerwerkskörpers muss ein Arzt (oder sogar ein Krankenhaus) aufgesucht werden. Das geht auf Krankenschein. Die Krankenkasse wird sich aber - wenn der Schuldige ermittelt werden kann - das Geld von ihm wiederholen.

Private Unfallversicherung

Ein Feuerwerkskörper hat einen bleibenden Schaden angerichtet, eine Hand oder ein Finger wurde abgerissen, weil ein Knallkörper nicht schnell genug weggeworfen wurde. Auch in diesem Fall hilft die Versicherung, den finanziellen Schaden zu mindern. Hier könnte der Versicherer allerdings die Frage nach einer Bewusstseinsstörung (zu viele Promille?) stellen.

Hier noch ein weiterer Tipp der Volksfürsorge: Eltern sollten immer darauf achten, dass Kinder nur Feuerwerkskörper der Klasse 1 (Aufdruck BAM-P 1) in die Hände bekommen. Dabei handelt es sich um sogenannte Feuerwerksspielwaren. Böller und Raketen, also gefährliche Gegenstände, gehören in der Regel in die Klasse BAMP II.

So sind Schäden zu vermeiden:
  • Nur Feuerwerkskörper mit BAM- Prüfnummer verwenden
  • Die Gebrauchsanweisung der Hersteller genau beachten
  • Raketen und Knaller nur im Freien abbrennen
  • Raketen niemals aus der Hand starten. Am besten aus einer Flasche, die standfest aufgestellt ist.
  • Nie mit Raketen und Böllern auf Lebewesen oder auf Gebäude zielen
  • Keine selbst gebastelten Feuerwerkskörper verwenden
  • Feuerwerkskörper sicher vor Kindern aufbewahren
  • Kein Feuerwerk abbrennen, wenn man stark alkoholisiert ist



Volksfürsorge Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Wolfgang Otte
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