Minijob und Gleitzone: Was sich ändert und was bleibt

Ab 1.1.2013 wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 450 EUR angehoben, darüber hinaus verschiebt sich die Gleitzone um 50 EUR. In bereits bestehenden Beschäftigungen ändert sich aber (zunächst) nichts.

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