Muss die Wohngebäudeversicherung Kosten für Baumfällung übernehmen?

Ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes von der Versicherung bezahlt werden, hängt vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Dies hat das Arbeitsgerich München entschieden.

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