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21.12.2005 - dvb-Presseservice

Neue Qualitäts-Prüfrichtlinien (QPR) der Spitzenverbände der Pflegekassen

Noch in diesem Jahr sollen die neuen Qualitäts-Prüfrichtlinien (QPR) der Spitzenverbände der Pflegekassen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dies ist die bisher noch fehlende Voraussetzung für ein Inkrafttreten der Qualitäts- Prüfrichtlinien zum 01.01.2006.

„Ausdrücklich hinweisen möchten wir darauf, dass die neuen QPR keine neue leistungsrechtliche Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen bedeuten, sondern ausschließlich intern dazu dienen, die Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bundeseinheitlich zu regeln. Insofern begrüßen wir, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die durch ein Rechtsgutachten gestützte Auffassung des bpa insoweit teilt“, so Herbert Mauel und Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

Ungewöhnlich ist sicherlich, dass eine Veröffentlichung erst kurz vor dem vorgesehenen Inkrafttreten erfolgt. Zwar ist zu begrüßen, dass zukünftig einheitliche Kriterien angelegt werden. Notwendig ist aber auch, dass den Leistungsanbietern eine genaue inhaltliche Prüfung der Qualitäts-Prüfrichtlinie möglich ist.

Wiederholte Äußerungen von führenden Vertretern des mit der Entwicklung der Qualitäts-Prüfrichtlinien befassten Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) legen die Vermutung nahe, dass ein Scheitern der Verhandlungen zu neuen Qualitätsrichtlinien keinerlei Einfluss auf die jetzt vorgelegten QPR hatte. Insofern ist sehr genau zu prüfen, ob insbesondere die neu aufgenommenen Prüfbereiche Ausdruck des Gestaltungswillens des MDS sind – welcher diesem nicht zukommt – oder ausreichend gesetzlich oder vertraglich legitimiert sind. Die im Vorfeld der Veröffentlichung erfolgte inhaltliche Kritik der Wohlfahrtsverbände und des bpa war insofern wohlbegründet. Den Leistungsinhalt sowie Qualitätsmaßstäbe legen nach wie vor der Gesetzgeber, und darauf aufbauend, die Partner der Selbstverwaltung fest. Bekanntlich ist die einvernehmliche Vereinbarung neuer Qualitätsmaßstäbe im stationären Bereich nicht erreicht worden; im ambulanten Bereich sind die entsprechenden Verhandlungen gegenwärtig von den Spitzenverbänden der Pflegekassen ausgesetzt worden. Der MDK wird nach wie vor von den Pflegekassen beauftragt, die Qualität der vereinbarten Leistungen zu prüfen. Ein weitergehender Auftrag kommt dem MDK nicht zu. Insofern verwundert es sehr, wenn nun auf Grundlage der Aktivitäten des MDS eine Aufforderung in einer Pressemitteilung seitens der Pflegekassenverbände an den Gesetzgeber erfolgt, Grundlagen für die Einführung einer Bewertungssystematik zu prüfen. Es ist weder die Aufgabe des MDK noch der Pflegekassen, Instrumente zu entwickeln, denen die gesetzliche Grundlage fehlt. Auch auf diesen Punkt hat das im Auftrag des bpa erstellte Rechtsgutachten hingewiesen. „Insofern begrüßen wir auch an dieser Stelle, dass das BMG diese Entwicklung korrigiert hat“, so Herbert Mauel und Bernd Tews.

Es ist wohl kein überzeugender Beitrag zum Bürokratieabbau, wenn künftig nahezu 50-seitige Fragenkataloge in jeder Qualitätsprüfung abzuarbeiten sind. Besondere Aufmerksamkeit verdient allerdings etwas, was bisher nicht veröffentlicht wurde, nämlich die inhaltliche Hinterlegung der vielfältigen Fragestellungen. Nur wenn bekannt ist, welchen Standard der MDK voraussetzt, kann auch ernsthaft beurteilt werden, ob die noch zu veröffentlichenden QPR tatsächlich nur den gesetzlichen oder vertraglichen Rahmen interpretieren.



Geschäftsführung
Herr Herbert Mauel
Tel.: (030) 30 87 88 60
Fax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de

bpa - Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
Deutschland
http://www.bpa.de

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