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14.08.2006 - dvb-Presseservice

Neues zu Hartz IV

Ein positives Urteil für Hartz IV-Empfänger, die zugleich Immobilieneigentümer sind, kommt vom Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen L 10 AS 103/06. Das Kläger-Ehepaar bewohnte ein Einfamilienhaus mit gut 90 Quadratmetern Wohnfläche. Bis Mitte vergangenen Jahres bekamen die Eheleute auf Grundlage des Arbeitslosengeldes II die Finanzierungskosten (Schuldzinsen des Hypotheken-Darlehens) in voller Höhe aus der Gemeinschaftskasse. Zusätzlich erhielten sie auch die Betriebs- und Nebenkos-ten. Ab der zweiten Jahreshälfte 2005 sollten sie weniger Geld bekommen, weil die Sozialbehörden lediglich 65 Quadratmeter Wohnfläche für angemessen hielten. Im Vergleich dazu war das Eigenheim um gut die Hälfte größer. Das LSG Berlin-Brandenburg wies die Sozialbehörden allerdings in ihre Schranken. Wie zuvor hatte das Ehepaar Anspruch auf die vollständige Übernahme von Finanzierungs-, Betriebs- und Nebenkosten des Eigenheims.



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