Nicht jeder kann vom Erbe ausgeschlossen werden

Auch wenn jemand im Falle seines Todes nicht möchte, dass seine nahen Angehörigen wie der Ehepartner oder die Kinder sein hinterlassenes Vermögen oder Hab und Gut bekommt, haben diese rechtlich einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dies gil ...

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