Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Immobiliardarlehensvertrag?
Mit dem Einbau des § 502 in das Bürgerliche Gesetzbuch gab es eine gewisse Verwirrung unter den Baudarlehenskunden, ob man jetzt endlich gegen eine nur geringe Vorfälligkeitsentschädigung aus dem laufenden Vertrag herauskäme.