Pfiffige Anwälte von Lehman-Geschädigten gescheitert

Ein Widerruf nach dem für Fernabsatzverträge geltenden Recht. Diese Idee erschien den Anwälten einiger Lehman-Geschädigter, die Lehman-Zertifikate per Telefon bzw. E-Mail erworben hatten, geradezu genial. Nun wurden sie vom BGH gestoppt.

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