Pflegeaufwendungen für eigene häusliche Pflege als außergewöhnliche Belastung

Beauftragt der Steuerpflichtige einen privaten Pflegedienst mit der Pflege in seinem eigenen Haushalt, sind die Pflegeaufwendungen auch dann als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) abziehbar, wenn die Pflegeleistungen nicht von besonders qualifi ...

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