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04.09.2006 - dvb-Presseservice

„Pflichtig oder nicht?“

Düsseldorf, 04. September 2006 – Wer sich von der Sozialversicherungspflicht befreien lässt, kann bis zu sechsstellige Geldbeträge einsparen, und diese selbst, etwa mit dem Ziel der Altersvorsorge anlegen. Möglich ist dies – unter bestimmten Voraussetzungen – für Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmer und deren angestellte Angehörigen.

Dieses lukrative Beratungsfeld steht jetzt den Partnern von FinanzDock offen. Dazu hat FinanzDock eine Kooperation mit dem Dortmunder Unternehmen Partner Networx GmbH, Marktführer im Bereich der Überprüfung der Sozialversicherungspflicht, vereinbart. Die neue Beratungsleistung beinhaltet: Erstattung der eventuell zu Unrecht gezahlten Beiträge, sowie Neuanlage der frei gewordenen Mittel, etwa mit dem Ziel der Altersvorsorge. 

Damit alle Partner von FinanzDock weiterhin nicht nur profitabel, sondern zusätzlich auch haftungssicher beraten, stehen ab sofort die exklusiven Beratungstools von Partner Networx auf www.finanzdock.com zur Verfügung. So können die Anwender mithilfe des „SV Schnell-Check“ vorab online ermitteln, ob der Kunde tatsächlich zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Nach Beantwortung leicht verständlicher Fragen rechnet das Programm sofort aus, wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist, dass keine Versicherungspflicht besteht. Die Fragen orientieren sich an der einschlägigen Rechtsprechung, da die Software die unterschiedliche Gewichtung verschiedener Kriterien durch Gerichte und Verwaltung berücksichtigt. Der Finanzdienstleister erhält auf Knopfdruck eine erste Auswertung, verbunden mit einer zugeschnittenen Handlungsempfehlung. Im zweiten Schritt kann der Lizenznehmer von FinanzDock mit dem „Erstattungsrechner“ die Höhe der eventuell zu erwartenden Rückerstattung aus der Sozialversicherung errechnen lassen. Die Erstattung der einbezahlten Rentenbeiträge betrifft rückwirkend einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren.

 Der anschließende „Vor-/Nachher-Rechner“ ermittelt die Darstellung der aktuellen und künftigen Vorsorgesituation des Kunden - aufgeschlüsselt in Brutto-, und Nettoentgelt. Dieses Tool erkennt auf einen Blick, welche Vorsorgestrategien für die analysierte Person attraktiv sind und wie hoch die Einsparung bis zum 65. Lebensjahr sein kann, wenn die Sozialversicherungspflicht ab sofort wegfällt. Vorteil: Die frei werdenden Mittel gepaart mit den entstehenden Versorgungslücken ermöglichen Folgegeschäfte. „Der so ermittelte momentane Aufwand für die Sozialversicherung ist auch Maßstab für verschiedene alternative Vorsorgemöglichkeiten“, sagt Gerd Janssen, Vorstand der FinanzDock AG. 

Damit nicht genug: Das Partner Networx-Team, bestehend aus Volljuristen und Sozialversicherungsexperten, überprüft als weiteren Service alle ermittelten Daten umfassend und checkt zur Sicherheit nochmals die individuelle Situation des Kunden und die Möglichkeit des Nichtbestehens der Sozialversicherungspflicht ab. Sind nach dieser letzten Prüfung Indizien für das Vorliegen einer Nichtsozialversicherungspflicht vorhanden, bereitet das Beratungsunternehmen den Feststellungsbogen und den Antrag des Kunden professionell auf und leitet die Unterlagen an den Träger weiter. Partner Networx wickelt anschließend auch sämtliche Korrespondenz mit dem Träger ab, bis hin zur Weiterleitung der Erstattungsanträge und der Überwachung und ordnungsgemäßen Abwicklung.

„Derzeit ist die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht aufgrund der aktuellen Gesetzgebung noch möglich, jedoch kann sich diese ändern. Nutzer von FinanzDock können von unserem Wissensvorsprung jederzeit profitieren und nach erfolgreicher Feststellung über ihre Altersvorsorge selber entscheiden“, unterstreicht Oliver Volk, Geschäftsführer Partner Networx GmbH, alle Vorteile. Partner Networx ist die aus Financial Networx hervorgegangene, unabhängige Plattform für professionelle Finanzdienstleister. Das Unternehmen hat bereits über 750 Mandanten geholfen und eine rückwirkende Befreiung erwirkt. Im Schnitt lag die erzwungene Erstattung nach eigenen Angaben bei 60.000 Euro pro Fall, die bislang höchste Einzelerstattung erzielte über 254.000 Euro. Volk betont aber auch, dass es keinesfalls darum gehe, jedem den Weg aus der Sozialversicherung zu ebnen. Wer tatsächlich „pflichtig“ sei, solle und müsse auch in der Sozialversicherung bleiben.



Leiter Unternehmenskommunikation
Herr Dirk Eustergerling
Tel.: 0211/ 957 17 – 554
Fax: 0211/ 957 17 – 555
E-Mail: d.eustergerling@finanzdock.com

FinanzDock AG
Kaistrasse 2
40221 Düsseldorf
Deutschland
https://www.finanzdock.com/

Die FinanzDock AG, Düsseldorf, versteht sich als einer der führenden Portal- und IT-Serviceanbieter Deutschlands für Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und Institutionelle. Ob für Assekuranz, Investment, geschlossene Fonds, betriebliche Altersversorgung, Bankprodukte oder Baufinanzierung – FinanzDock realisiert kundenspezifische Lösungen. Zudem bietet FinanzDock seinen Kunden eine umfassende Backoffice-Funktion auf Basis fortlaufender aktualisierter Rechtsgrundlagen. Somit ist FinanzDock Softwarelösungsanbieter gemäß EU-ISD- und VVR-Richtlinien. Die FinanzDock AG ist aus der Zusammenführung der 1999 gegründeten dap GmbH und der WPS Web Payment Service GmbH entstanden, und beschäftigt heute bundesweit 70 Mitarbeiter. Hauptanteilseignerin (70%) ist die börsennotierte Finanzhaus Rothmann AG (ISIN:DE000RTM4444) mit Sitz in Hamburg.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Pflichtig-oder-nicht-ps_2255.html