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07.02.2006 - dvb-Presseservice

Rechte behinderter Frauen stärker in UN-Konvention berücksichtigt

Zum heutigen Abschluss der 7. Verhandlungsrunde über die UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte behinderter Menschen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: 

Bei den Verhandlungen um die UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte behinderter Menschen sind in den vergangenen drei Wochen wesentliche  Fortschritte erzielt worden. Die verhandelnden Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich auf wichtige Passagen der UN-Konvention einigen können.

Damit werden sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, das Recht behinderter Frauen und Männer auf Bildung, Gesundheit und Arbeit, das Recht auf persönliche Mobilität sowie das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben sicherzustellen.  

Ein großer Erfolg ist für den SoVD insbesondere, dass die Konvention die mehrfache Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen berücksichtigen wird. Es zeichnet sich ab, dass es hierzu einen eigenen Artikel geben wird, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, Maßnahmen gegen die doppelte Diskriminierung von behinderten Frauen und Mädchen zu ergreifen. Auf dieses Ziel hat der SoVD gemeinsam mit der Behindertenorganisation „Netzwerk Artikel 3“ vor und während der Verhandlungen intensiv hingearbeitet.  

Außerdem wird auch in den Artikeln zum Schutz vor Gewalt, zum Recht auf Gesundheitsversorgung, im Artikel zur Förderung des Bewusstseins für Behinderungen sowie im Rahmen der Datensammlung, der Umsetzung und Überwachung der Konvention auf die Belange behinderter Frauen Bezug genommen. Der SoVD fordert darüber hinaus, auch in den Artikeln zum Recht auf Bildung, Beschäftigung und Beruf sowie auf Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben auf die Situation behinderter Frauen und Mädchen ausdrücklich Bezug zu nehmen, da sie in diesen Bereichen besonders benachteiligt sind.  

Aber auch auf andere fundamentale Bereiche der Konvention muss in den voraussichtlich abschließenden Verhandlungen im August noch einmal eingegangen werden. Hierzu gehören insbesondere die Frage der gleichberechtigten Anerkennung als Person vor dem Gesetz, die Frage der internationalen Zusammenarbeit, die Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene und die Überwachung der Konvention. Von der Klärung dieser Fragen hängt entscheidend ab, ob die Konvention zu einem weltweiten Paradigmenwechsel für Frauen und Männer mit Behinderungen führen wird.



Pressestelle
Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
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Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
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