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14.08.2006 - dvb-Presseservice

Rechtswidrige Fremdbesitzapotheke: Apotheker fordern Rücknahme der Erlaubnis

Der Gesundheitsminister des Saarlands, Josef Hecken, CDU, hat dem niederländischen Versandhändler DocMorris N. V. erlaubt eine Apotheke in Saarbrücken zu betreiben. Dagegen klagen unter anderem der Deutsche Apothekerverband und die Apothekerkammer des Saarlandes beim Verwaltungsgericht Saarlouis. "Mit seiner Entscheidung stellt sich ein Landesminister bewusst gegen deutsches Recht, das nur approbierten Apothekern erlaubt eine Apotheke zu betreiben", sagte Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute in Berlin vor Journalisten. Wolf forderte Hecken auf, die Erlaubnis sofort zurückzunehmen.

Das saarländische Gesundheitsministerium hatte Ende Juni mit Hinweis auf EU-Recht die Erlaubnis an die niederländische Kapitalgesellschaft erteilt. Damit erklärt die Spitze einer Landesverwaltung den Willen des Bundesgesetzgebers für rechtswidrig und schafft entgegengesetzte Fakten. "Auch ein noch so ambitionierter Landesminister darf Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit nicht in Frage stellen", sagte Wolf.

Aus gutem Grund dürfen in Deutschland Apotheken nur von freiberuflich tätigen Pharmazeuten betrieben werden. Sie beraten ihre Kunden unabhängig in Bezug auf das gesamte Spektrum der Arzneimittel. Werden Apotheken von Kapitalgesellschaften betrieben, steigt die Gefahr, dass die Auswahl der Medikamente eingeschränkt wird.

Lesen Sie dazu auch die Position der ABDA in Form einer Powerpoint-Präsentation.

Lesen Sie außerdem unsere Pressemeldung vom 9. August 2006 "Betriebserlaubnis für DocMorris nicht gerechtfertigt - Rechtsgutachten überzeugt nicht"



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