Rente ab 67 - geänderte Bilanzierung bereits zum Bilanzstichtag 2012!

Die "Rente ab 67" gilt nun auch für die betriebliche Altersversorgung, selbst wenn in der Versorgungsregelung das übliche Alter 65 ausdrücklich als Rentenbeginn festgelegt wurde. Dies hat das BAG in einem neuen Urteil entschieden.

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