Riester-Verträge sind nicht pfändbar

02.06.2018 -  Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16.11.2017 eine Grundsatzentscheidung zu Riester-Verträgen gefällt. Riester-Verträge sind nicht pfändbar, soweit sie tatsächlich gefördert werden (Az. IX ZR 21/17).

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