Rosenmontag: Geschlossene Arztpraxis ist kein Grund für spätere AU-Bescheinigung
Ein Versicherter kann sich im Falle der Arbeitsunfähigkeit (AU) gegenüber seiner Krankenkasse nicht darauf berufen, dass die Praxis seines behandelnden Arztes am Rosenmontag geschlossen war. Das hat jetzt das Sozialgericht Koblenz in einem rechtskräf ...