Die SANICARE-Versandapotheke darf Zuzahlungsgutscheine weiter einlösen
Das Osnabrücker Landgericht schmetterte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. ab: Deutschlands größte Versandapotheke SANICARE darf weiterhin Krankenkassengutscheine einlösen und den Patienten damit Zuzahlungen für Arzneimittel ersparen.
Frau Simone Brundiek
Tel.: 0 54 24 / 801-233
E-Mail: simone.brundiek@sanicare.de
Sanicare-Apotheke
Grüner Weg 1
49196 Bad Laer
Deutschland
http://www.sanicare.de/