Saisonarbeitnehmer: Festlegungen zur neuen Meldepflicht

Erntehelfer, Eisverkäufer oder Skilehrer - bei der Beschäftigung von Saisonkräften müssen ab dem 1. Januar 2018 Besonderheiten im Meldeverfahren beachtet werden. Die Details hierzu sind nunmehr von der Sozialversicherung festgelegt worden.

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