Saisonarbeitnehmer: Festlegungen zur neuen Meldepflicht
Erntehelfer, Eisverkäufer oder Skilehrer - bei der Beschäftigung von Saisonkräften müssen ab dem 1. Januar 2018 Besonderheiten im Meldeverfahren beachtet werden. Die Details hierzu sind nunmehr von der Sozialversicherung festgelegt worden.