Schenkungen des überlebenden Ehepartners dürfen Ehegattentestament nicht aushebeln
Ein gemeinschaftlich errichtetes Testament ist verbindlich. Der von den Eheleuten bestimmte Schlusserbe soll sich auf sein Erbe verlassen können. Für den zuletzt noch lebenden Ehepartner bedeutet dies, dass er das Vermögen nicht durch unangemessen gr ...