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25.09.2006 - dvb-Presseservice

SoVD fordert stärkere Rolle der Bundesagentur bei beruflicher Rehabilitation

Zum 3. Deutschen Reha-Tag erklärt Vize-Präsidentin Marianne Saarholz:

Das Motto des diesjährigen Deutschen Reha-Tages „Rechtzeitig handeln – Engagement für Generationen“ verdeutlicht den hohen Stellenwert von Rehabilitation. Rehabilitation ist mehr als nur die Wiederherstellung von Gesundheit. Rehabilitation eröffnet neue Chancen und neue Lebensperspektiven. Gerade für gesundheitlich beeinträchtigte und behinderte Menschen ist eine qualifizierte Ausbildung wichtig. Denn sie ist die Voraussetzung für eine dauerhafte und erfolgreiche berufliche und gesellschaftliche Eingliederung.

Berufliche Rehabilitation rechnet sich: Sie verhindert Frühverrentungen und spart Lohnersatz- und Sozialhilfeleistungen in Milliardenumfang.

Daher fordert der Sozialverband Deutschland verstärkte Anstrengungen für die berufliche Rehabilitation: 

Die Bundesagentur für Arbeit sollte die berufliche Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen und zu einem geschäftspolitischen Schwerpunkt erklären. Wir unterstützen die geplante Senkung der Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung. Aber dies darf nicht zu Lasten einer offensiven Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen gehen.

Die Einführung von Hartz IV hat sich nachteilig auf die berufliche Eingliederung behinderter Menschen ausgewirkt. Nach wie vor bestehen Probleme bei Wiedereingliederungsmaßnahmen, denn hier ist die Bundesagentur für Arbeit Rehabilitationsträgerin für Leistungen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen. 

Nach der derzeitigen Regelung macht die Bundesagentur für Arbeit einen Vorschlag, wie ein behinderter Arbeitsloser eingegliedert werden soll. Über die Bewilligung entscheiden aber die Optionskommune oder die Arbeitsgemeinschaft. Es kommt immer wieder vor, dass notwendige Maßnahmen zur Wiedereingliederung abgelehnt oder verzögert werden. Diese Aufteilung von Kompetenzen ist unsinnig  und muss ein Ende haben. Bedarfsermittlung und Eingliederungsvorschlag sowie die Entscheidungskompetenz müssen in einer Hand liegen. Daher fordert der SoVD, dass die Bundesagentur für Arbeit die alleinige Zuständigkeit für die Wiedereingliederung erhält.



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