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10.08.2006 - dvb-Presseservice

SoVD warnt Union vor verschärftem Sozialabbau

ilt vor allem für die Renten. In der nun aufkommenden Debatte um die Ausgestaltung der Rente mit 67 Jahren fordert der SoVD, auf Abschläge für Erwerbsminderungsrenten in Gänze zu verzichten. Wer wegen schwerer gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten kann und eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf nicht mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent bestraft werden. 

Der Vorschlag des CDU-Rentenexperten Peter Weiß, auf eine Erhöhung des Rentenalters für Erwerbsminderungsrentner zu verzichten, wenn im Gegenzug das Alter für die Inanspruchnahme einer Großen Witwenrente von 45 Jahren auf 50 oder 52 Jahre erhöht wird, ist unlauter. Es ist verwerflich, Frührentner gegen Witwen auszuspielen. Eine Umverteilung zugunsten von Frührentnern, die zulasten von Witwen geht, lehnen wir ab. 

Die Witwenrenten sind im Zuge der Rentenreformen bereits von 60 auf 55 Prozent gekürzt worden. Eine weitere Einschränkung der Witwenrenten wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen.



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Frau Dorothee Winden
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