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11.05.2006 -
dvb-Presseservice
Sparen mit Car-Sharing
Schadenfreiheitsrabatt für die Kfz-Versicherung geht nicht verloren
Angesichts stetig steigender Kosten fürs Auto wächst in Deutschland die Zahl der Car-Sharing-Nutzer - allein zwischen 1997 und 2004 von 19.000 auf knapp 70.000 registrierte Nutzer. Das Potenzial für
Car-Sharing schätzen Experten weit größer ein. Wer das Auto mit anderen teilt, sollte dafür sorgen, dass der eigene Schadenfreiheitsrabatt dabei nicht verloren geht.
Der
Schadenfreiheitsrabatt sorgt dafür, dass der Autofahrer für jedes unfallfreie Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird und mit der Zeit immer weniger für seine Autoversicherung
zahlen muss. Hatte der Fahrer vor der Car-Sharing-Zeit ein Auto auf seinen Namen versichert, verfällt seine Einstufung in eine Schadenfreiheits-Klasse nicht gleich, sondern bleibt - je nach
Versicherer - über mehrere Jahre bestehen: "Wir tasten die Einstufung sieben Jahre lang nicht an", erklärt Andreas Tiedtke, bei AXA verantwortlich für die Kraftfahrtversicherungen.
"Unter Umständen lohnt es sich aber, rechtzeitig vor Ablauf der Frist wieder ein Fahrzeug auf den eigenen Namen zu versichern."
Den eigenen Schadenfreiheitsrabatt für den
Firmenwagen nutzen
Auch wer einen Firmenwagen fährt, kann sich unfallfreie Jahre anrechnen lassen. So können Unternehmen für den Firmenwagen ihres Mitarbeiters dessen persönlichen
Schadenfreiheitsrabatt verwenden. Der Mitarbeiter kann seinen Rabatt einbringen und diesen - bei Ausscheiden aus dem Unternehmen - auch wieder mitnehmen. Vorteil für den Chef: Handelt es sich um einen
langjährig unfallfreien Fahrer, kann die Firma unter Umständen kräftig am Versicherungsbeitrag sparen.
Sondereinstufungen möglich
Otto-Normal-Fahrer können beim
Schadenfreiheitsrabatt häufig von Sondereinstufungen profitieren. Wer das erste Mal ein Auto auf seinen Namen versichert, steigt üblicherweise in die Schadenfreiheitsklasse 0 ein. Ist man aber zum
Beispiel schon drei Jahre unfallfrei gefahren oder meldet einen Zweitwagen an, gibt es oft bessere Konditionen. Schadenfreiheitsrabatte können in bestimmten Fällen auch auf andere Personen übertragen
werden - zum Beispiel wenn die betreffenden Personen in einem Haushalt leben oder Verwandte ersten Grades sind.
Baut man trotz aller Vorsicht doch ein Unfall, kommt es zu einer Rückstufung
in eine niedrigere Schadenfreiheits-Klasse. Bei kleineren Sachschäden lohnt es sich unter Umständen, den Schaden selbst zu bezahlen und so eine Rückstufung zu vermeiden. Die Versicherung kann die
Schwelle berechnen, bis zu der es sich lohnt, den Schaden selbst zu regulieren.
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Frau Sabine Friedrich
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
AXA Konzern AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Deutschland
www.AXA.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Sparen-mit-Car-Sharing-ps_1275.html