Steuertipp zum Jahreswechsel: Sonderausgabenabzug bei Kinderbetreuung durch Großeltern
Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Keine Rolle spielt, ob die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen. In der Praxis kommt es oft vor, dass Großeltern ihre Enkelkinder betreuen.