Steuervergüngstigung nur bei Zusätzlichkeit der Leistungen
Mehrere Steuerbefreiungen und Pauschalierungstatbestände erfordern, dass die entsprechenden Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum bereits geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse und Fahrtkostenzuschüsse für ...