Steuervergüngstigung nur bei Zusätzlichkeit der Leistungen

Mehrere Steuerbefreiungen und Pauschalierungstatbestände erfordern, dass die entsprechenden Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum bereits geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse und Fahrtkostenzuschüsse für ...

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen