Streit um Wasserschaden

19.2.2013 – Dringt Tauwasser von einem Dach in ein Gebäude ein, so sind dadurch verursachte Schäden in der Regel nicht Gegenstand einer Elementarschaden-Versicherung. Das hat die zweite Zivilkammer des Landgerichts Dortmund mit Urteil vom 4. Ju ...

VersicherungsJournal aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen