Tochter muss Unfallrente des vor Jahren verstorbenen Vaters zurückzahlen

Eine generalbevollmächtigte Tochter ist für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos als Verfügende haftbar. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem Urteil entschieden.

AssCompact aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen