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28.09.2006 -
dvb-Presseservice
Unfall-Kombirente von AXA
Neuer Schutz bei Unfällen und schweren Krankheiten in einer Versicherung
Der AXA Konzern, Köln, hat heute eine neue Versicherung vorgestellt, die
finanziellen Schutz bei Unfällen und schweren Krankheiten zugleich bietet: die
Unfall-Kombirente. Das Produkt stellt eine bislang einzigartige Lösung dar:
"Erstmals ist es möglich, sich mit einer einzigen Versicherung vor den
finanziellen Folgen von Unfällen, Organbeeinträchtigungen, Verlust der
Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit zu schützen", sagt Dr. Wulf Böttger,
Vorstand Vertrieb und Privatkundengeschäft des AXA Konzerns. "Mit der
Unfall-Kombirente schließt AXA eine große Lücke im Versicherungsmarkt." Im
Leistungsfall zahlt die Unfall-Kombirente eine lebenslange Rente, die bei
Vertragsabschluss zwischen monatlich 500 und 3.000 Euro gewählt werden kann.
Leistungen unabhängig von der Fähigkeit, einen Beruf auszuüben
Im
Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Unfall-Kombirente
unabhängig davon, ob ein Beruf noch ausgeübt werden kann oder nicht.
Entscheidend ist vielmehr eine dauerhafte Beeinträchtigung von körperlichen oder
geistigen Fähigkeiten. Wann der Leistungsfall eintritt, ist anhand von
medizinisch eindeutigen und objektiven Kriterien klar definiert - der
Versicherte weiß also genau, ab welchem Grad der Beeinträchtigung er die
vereinbarte Rente bekommt. Die Leistungen werden unabhängig von anderen
gesetzlichen oder privaten Versicherungen in vollem Umfang gezahlt - und das ein
Leben lang.
1.000 Euro Rente schon ab 17,50 Euro im
Monat
Attraktiv ist die Unfall-Kombirente auch durch das hervorragende
Preis-Leistungs-Verhältnis: Ein 28-jähriger Mann etwa bekommt für nur 20 Euro
monatlich im Leistungsfall eine lebenslange Rente von 1.000 Euro pro Monat. Ab
dem 2. Jahr der Auszahlung wird die Rente um jeweils 1,5 % pro Jahr erhöht. Bis
zum Alter von 41 Jahren sind die Preise für Männer und Frauen identisch. Die
Berufsgruppe wirkt sich bei der Unfall-Kombirente generell nicht auf den Beitrag
aus.
Die Versicherung ist damit besonders auch für solche Kunden
geeignet, die nur ein geringes Budget für Vorsorge-Aufwendungen zur Verfügung
haben. Auch Hausfrauen, die keinen gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz oder
Unfallversicherungsschutz genießen, erhalten mit der Unfall-Kombirente eine
finanzierbare Basisabsicherung. Für andere Zielgruppen wie beispielsweise
Selbstständige stellt die Unfall-Kombirente eine sinnvolle Ergänzung zu einer
Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Grundsätzlich kann jeder im Alter zwischen
18 und 59 Jahren die Unfall-Kombirente abschließen. Eine Annahme ist mit wenigen
Ausnahmen auch dann
möglich, wenn Vorerkrankungen bestehen. Sobald der
Leistungsfall eingetreten ist, muss der Versicherte keine Beiträge mehr zahlen.
Assistance-Leistungen bis 25.000 Euro und Kurkostenbeihilfe bis 1.000 Euro sind
eingeschlossen.
Rente nach Unfall, schwerer Krankheit, Verlust von
Grundfähigkeiten und bei Einstufung in eine Pflegestufe
Die
Unfall-Kombirente deckt vier Bereiche ab und leistet, wenn
- der Versicherte
einen Unfall erleidet, der eine Invalidität von 50 Prozent oder mehr zur Folge
hat. Dabei wird die Gliedertaxen-Systematik der Unfall-Versicherung zugrunde
gelegt.
- die in den Bedingungen definierten Organe Hirn, Lunge, Herz, Leber
und Nieren so stark beeinträchtigt sind, dass der Versicherte kein normales
Leben mehr führen kann; auch schwere Beeinträchtigungen der Psyche und
definierte Krebsleiden sind mitversichert. Der Leistungsfall ist anhand
medizinisch eindeutiger und objektiver Kriterien definiert.
- der Versicherte
definierte Grundfähigkeiten dauerhaft verliert (z.B. sehen, hören, sprechen,
gehen, beugen etc.). Die Grundfähigkeiten werden nach einem Punktesystem
bewertet; bei Erreichen des Grenzwerts von 100 Punkten wird die Rente lebenslang
gezahlt.
- der Versicherte in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Die
Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nach 3 Jahren in einer
Pflegestufe wird die Rente auch bei Zurückstufung in Pflegestufe "0" weiter
gezahlt.
Beispiele (Unfall, Organbeeinträchtigungen,
Grundfähigkeiten)
Unfall
Die versicherte Person hat einen
Motorradunfall und wird dabei so schwer verletzt, dass ihre linke Hand amputiert
werden muss. Gemäß der Gliedertaxensystematik entspricht der Verlust einer Hand
einem Invaliditätsgrad von 55 %. Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 %
leistet die Unfall-Kombirente, die versicherte Person bekommt daher die
vereinbarte Rente.
Organbeeinträchtigungen
Ein Versicherungsnehmer
erleidet einen Herzinfarkt. Als Folge des Herzinfarkts verringert sich die
Pumpleistung seines Herzens erheblich. Der Zustand lässt sich auch durch
Medikamente nicht dauerhaft verbessern. Ist die Einschränkung der Pumpleistung
entsprechend der im Organkonzept definierten Kriterien verringert, bekommt der
Versicherungsnehmer die vereinbarte Rente.
Grundfähigkeiten
Ein
anderer Versicherungsnehmer leidet an Multipler Sklerose. Durch Verschlechterung
im Laufe der Jahre kann er nicht mehr gehen, keine Treppen steigen u.s.w. Die
Einschränkungen einzelner Grundfähigkeiten werden addiert, die Rente erhält er
ab 100 Punkten.
Nicht gehen können = 30 Punkte
Nicht Treppen steigen
können = 30 Punkte
Nicht knien oder bücken können = 30 Punkte
Nicht sitzen
oder sich erheben können = 20 Punkte
Gesamt = 110 Punkte
Studie zeigt:
Deutsche vor den finanziellen Folgen von Invalidität nur unzureichend
geschützt
Jahr für Jahr werden in Deutschland tausende Menschen durch
Unfälle und schwere Krankheiten Invalide - davon sind auch junge Menschen
betroffen, für die ein solcher Schicksalsschlag im Hinblick auf Berufsbildung
und Erwerbstätigkeit besonders dramatisch ist. Vor den finanziellen Folgen von
Invalidität sind Viele nur unzureichend geschützt: Der Staat garantiert
lediglich eine minimale Versorgung bei Erwerbsunfähigkeit und bei
Arbeitsunfällen. Die volle staatliche Erwerbsminderungsrente beträgt nach
Angaben von Finanztest (Ausgabe 7/2006) derzeit durchschnittlich 756 Euro im
Monat - zu wenig, um die erhöhten Kosten einer Erwerbsunfähigkeit und
Invalidität zu decken. Viele Menschen wie beispielsweise Selbstständige oder
Hausfrauen genießen gar keinen staatlichen Schutz.
Private Vorsorge ist
sehr wichtig, aber nicht selbstverständlich: Mangels Risikobewusstsein oder aus
Kostengründen verzichten Viele auf den wichtigen Schutz vor den finanziellen
Folgen von Invalidität. Mit schwerwiegenden Konsequenzen - wie eine im Rahmen
der Pressekonferenz vorgestellte Studie des AXA-Partners E+S Rück deutlich
macht. In einer Langzeit-Untersuchung von mehr als 1.500 Polytrauma*-Patienten
wurde gezeigt, dass der Finanzbedarf beispielsweise nach einem Unfall mit
nachfolgender Invalidität viel höher ist als bisher erwartet: Knapp 43 Prozent
der Patienten gaben an, dass sie nach dem Unfall finanzielle Probleme bekommen
haben. Nach Unfall waren 30 Prozent der Männer und rund 28 Prozent der Frauen
arbeitslos, während es vor dem Unfall nur rund 7 Prozent (Männer) bzw. 5,5
Prozent (Frauen) waren.
* Als Polytrauma bezeichnet man gleichzeitige
Verletzung verschiedener Körperregionen oder Organsysteme, wobei die Kombination
oder eine einzelne Verletzung lebensbedrohlich ist.
Diese und ältere
Pressemitteilungen finden Sie auch im Internet unter:
http://www.axa.de/pressemitteilungen
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Frau Sabine Friedrich
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
AXA Konzern AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Deutschland
www.AXA.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Unfall-Kombirente-von-AXA-ps_2465.html