Unwirksame Beschränkung der Versorgung auf "jetzige" Ehefrau
Sobald eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur der "jetzigen" Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenversorgung zusagt, wird der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Eine Einschränkung der Zusage ist daher nicht wirksam.