Urteil: Gründung eines Konkurrenzunternehmens gilt nicht als D&O-Fall

Wenn ehemalige Führungskräfte eines Unternehmens eine Konkurrenzfirma aufmachen, dürfen sich die Leidtragenden nicht auf den Schutz einer D&O-Versicherung berufen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

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