Urteil: Anleger müssen Ausschüttungen von Schiffsfonds nicht unbedingt zurückzahlen
Initiatoren notleidender Schiffsfonds können nicht immer Ausschüttungen von ihren Investoren zurückfordern, urteilt der BGH. Warum diese Entscheidung gebeutelte Anleger trotzdem nur kurz aufatmen lässt, erklärt HG Pinkernell, Partner bei GGV Grützmac ...