Urteil: BGH-Entscheidung zu fiktiven Reparaturkosten in der Kfz-Versicherung
Es ist legitim, das Geld für die Autoreparatur vom Unfallgegner einzukassieren, ohne den Schaden tatsächlich zu beheben. Nur bereichern soll man sich dabei möglichst nicht. Der BGH hat entschieden.