Urteil: BGH-Entscheidung zu fiktiven Reparaturkosten in der Kfz-Versicherung

Es ist legitim, das Geld für die Autoreparatur vom Unfallgegner einzukassieren, ohne den Schaden tatsächlich zu beheben. Nur bereichern soll man sich dabei möglichst nicht. Der BGH hat entschieden.

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